Lohn- und Gehaltsabrechnung bei Lohnbuchhaltung im Baugewerbe

Besonderheiten beim Baulohn

Kaum etwas stellt derart hohe Anforderungen an die Lohnbuchhaltung in einem Unternehmen wie das Thema Baulohn. Jener setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen, welche sich je nach Art eines Baugewerbes unterscheiden können. Es bedarf Fachwissen, um Löhne in dieser Branche korrekt berechnen zu können. Unter anderem müssen Regelungen für Saisonkurzarbeitergeld, Überbrückungsgeld und Beiträge für Zusatzversorgungskassen beachtet werden. Wer hier tätig wird, muss sich sehr gut mit unzähligen Manteltarifverträgen und Rahmentarifverträgen auskennen. Häufig werden diese zusätzlich noch ergänzt durch Urlaubskassen und Tarifverträgen der Altersvorsorge. Die Anforderungen könnten also kaum komplexer sein und zu allem Übel ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich ständig.

Um Baulohn korrekt abzurechnen bedarf es daher Spezialwissen, um die unüberschaubare Anzahl an Besonderheiten stets berücksichtigen zu können. Arbeitgeber in dieser Branche erhalten deshalb eine enorme Erleichterung, wenn sie die Lohnabrechnung in professionelle Hände abgeben.

Der Zeitfaktor bei der Berechnung von Baulohn

Es dürfte wenig überraschend sein, dass die korrekte Berechnung von Baulohn aufgrund der vielen Besonderheiten einiges an Zeit in Anspruch nehmen kann. Arbeitszeiten unterliegen Veränderungen aufgrund von Jahreszeit und Witterung und es gilt, Ausgleichszeiträume sowie Regelungen für das Arbeitszeitkonto zu berücksichtigen. Außerdem gibt es noch einige Vorschriften beim Meldewesen der Sozialversicherung zu beachten. All dies gehört zum Fachwissen, welches für die korrekte Berechnung von Baulohn benötigt wird.

Lediglich Laien könnten auf den ersten Blick eine Abrechnung für Baulohn mit einer gewöhnlichen Lohnabrechnung verwechseln. Dem geübten Auge fallen schnell zusätzliche Faktoren, Vorschriften und Regelungen auf. Von einer einfachen Berechnung kann hier in keiner Weise die Rede sein. So werden beispielsweise Sozialabgaben erst dann berechnet, wenn alle anderen Faktoren bereits Berücksichtigung gefunden haben, welche mit dem Bruttolohn in Zusammenhang stehen. Da die Bruttolöhne in der Regel monatlich abweichen, müssen Sozialabgaben jeden Monat aufs Neue berechnet werden. Um hier keine Fehler zu machen, muss ein Lohnbuchhalter viel Zeit investieren und sich ganz nebenbei ständig auf dem aktuellen Stand der Gesetze halten.

Wie setzt sich der Baulohn zusammen?

Der Bruttolohn eines Arbeitnehmers im Baugewerbe richtet sich in erster Linie an den Gesamtstundenlohn gemäß Tarif. Jener ist abhängig von der Lohngruppe und dem Bauzuschlag. Letzteren erhalten Arbeitnehmer, die vorwiegend im Freien arbeiten. Die dadurch entstehenden Belastungen sollen mit dem zusätzlichen Lohn ausgeglichen werden. Der Bauzuschlag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • 2,9 %: Ausgleich aufgrund witterungsbedingter Belastungen
  • 2,5 %: Ausgleich für wechselnde Anfahrtswege aufgrund häufiger Baustellenwechsel sowie für wechselnde Begebenheiten bei der Arbeit
  • 0,5 %: Ausgleich für Schlechtwetterzeiten im Winter
Welche Unternehmen zählen zum Baugewerbe?

Es ist wichtig, herauszufinden, ob das eigene Unternehmen zum Baugewerbe zählt oder nicht. Danach richtet sich letztlich, ob eine SOKA-Pflicht besteht oder nicht. Trifft dies zu, so ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, diese Tatsache bei der Lohnberechnung zu berücksichtigen. Unternehmen, welche zur Zahlung von Baulohn verpflichtend sind, finden sich in den folgenden Bereichen:

  • Landschaftsbau
  • Bau-Hauptgewerbe
  • Dachdeckerbetriebe
  • Gerüstbau
  • Maler- und Lackierunternehmen
Die folgenden beiden Möglichkeiten können Sie nutzen, um herauszufinden, ob Sie zur Zahlung von Baulohn verpflichtet sind:
  • Prüfen Sie im Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV), ob Leistungen Ihres Unternehmens in entsprechenden Verfahrens- oder Tarifverträgen enthalten sind.
  • Prüfen Sie über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), ob Ihre Leistungen dort aufgeführt werden.
Was bedeutet SOKA?

SOKA steht als Abkürzung für Sozialkassen für das Baugewerbe. Es handelt sich um eine übergeordnete Marke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) sowie der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK).

Die zusätzlichen Kassen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch im Falle von witterungsbedingten Ausfällen oder Urlaub den Lohn bekommen, der ihnen zusteht. Damit dies sichergestellt ist, müssen SOKA-pflichtige Fimen per Gesetz Beiträge zum Urlaubsentgelt an die Urlaubskasse (ULAK) zahlen. Nachdem ein Arbeitnehmer seinen Urlaub in Anspruch genommen hat, erhält der Arbeitgeber dafür eingezahlte Beträge wieder zurück. In der Zwischenzeit werden die Gelder von der ULAK verwaltet.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen müssen sich mit der Berechnung von Baulohn sowie den genauen Definitionen auskennen. Die Zusatzleistungen sind in jedem Fall zu zahlen, wenn eine Firma dem Baugewerbe angehört. Es gibt keinerlei Schlupflöcher oder Ausnahmen. Es genügt in dieser Branche also nicht, über Wissen für eine allgemeine Lohnabrechnung zu verfügen. In der Vergangenheit kam es schon häufiger vor, dass die SOKA nachträglich Beitrage forderte. Rechtlich ist dazu bis zu vier Jahre im Nachhinein befugt. Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, sollten sich Unternehmen aus der Baubranche frühzeitig um eine korrekte Lohnbuchhaltung kümmern.

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