Mit Steuererklärung eines Unternehmens die Bemessungsgrundlage für die Steuerbelastung schaffen

Betriebliche Steuererklärung

So gut wie kein Unternehmen kann auf eine betriebliche Steuererklärung verzichten. Dem Finanzamt dient diese als Bemessungsgrundlage für die Steuerbelastung. Teil der betrieblichen Steuererklärungen sind die Gewerbesteuererklärung (GewST-Erklärung), die Umsatzsteuererklärung (USt-Erklärung), die Körperschaftssteuererklärung (KSt-Erklärung) und die Kapitalertragsteueranmeldung. Bei Personengesellschaften braucht es außerdem eine Aufteilung der steuerpflichtigen Einkünfte durch die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Jedes bilanzierende Unternehmen steht in der Pflicht, seine Jahresabschlüsse in elektronisch lesbarer Form dem Finanzamt zu übermitteln. Diese Prinzip ist auch bekannt als E-Bilanz.

Wir setzen unser fachliches Wissen so ein, dass für Sie unter Beachtung der geltenden steuerlichen Regelungen eine möglichst niedrige Steuerbelastung erzielt wird.

Mit unserem Fachwissen erzielen wir für Sie unter Berücksichtigung aller geltenden steuerlichen Gesetze und Regelungen eine möglichst niedrige Steuerbelastung.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Dortmund hilft Ihnen kompetent bei der Erstellung betrieblicher Steuererklärungen sowie bei allen Arten von Deklarationspflichten. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Erstellung von Anträgen auf Investitionszulagen.

Nur mit einem kompetenten und gut ausgebildeten Steuerberater an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Ihr Unternehmen durch das Finanzamt korrekt eingeschätzt wird und Sie kein Geld verschenken.

Nach oben scrollen