Bewertung von Immobilien i.S.d. Bewertungsgesetzes

Immobilienbewertung für betriebswirtschaftliche und steuerliche Zwecke

Zu nahezu jeder Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung gehört die Ermittlung von zu übertragenden Vermögenswerten. Als Rechtsgrundlage hierfür dient das Bewertungsgesetz.  Wir kümmern uns unter Berücksichtigung der Art einer Liegenschaft um die korrekte Immobilienbewertung, unabhängig davon, ob dies für eine Erbschaftsteuer oder im Sinne einer privaten Vermögensdisposition geschieht.

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