Private Steuererklärung
Während Sie Ihre freie Zeit genießen, kümmern wir uns um Ihre Steuererklärung

Jedes Jahr ist die private Steuererklärung aufs Neue fällig. Oft investieren Privatleute viel Zeit in die Erstellung und sind sich dennoch unsicher. Selbst kleine Fehler können Ihnen empfindliche Nachteile verschaffen. Es gilt also, eine saubere und korrekte Steuererklärung einzureichen.
Darum müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Genießen Sie stattdessen lieber Ihre Freizeit und geben Sie Ihre private Steuererklärung in unsere kompetenten Hände. Wir bieten Ihnen eine langjährige Erfahrung mit dem deutschen Steuerrecht und helfen Ihnen dabei, das bestmögliche für Ihre individuelle Situation herauszuholen.
Professionelle Steuererklärung vom Steuerberater
Die meisten wissen gar nicht, wie viel Geld sich mit einer privaten Steuererklärung einsparen lässt. Oft messen Privatleute vielen Ausgaben, welche sich eigentlich gegenrechnen lassen, keine steuerliche Relevanz zu. Wir helfen Ihnen dabei, nichts zu übersehen und übernehmen auf Wunsch die komplette Erstellung Ihrer Steuererklärung für Sie. Da wir uns immer auf dem neuesten Stand halten, geht Ihnen nichts verloren.
Abseits privater Steuererklärungen helfen wir Ihnen auch gerne weiter bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen. Darüber hinaus erhalten Sie umfangreiche beratende Tätigkeiten bei Dingen wie Testamentsvollstreckungen, Vermögensanlagen und Altersvorsorge.
Einkommensteuererklärung
Arbeitnehmer:
Einkünfte aus Anstellungsverhältnissen sind dahingehend besonders, dass bereits während des laufenden Jahres im Voraus Steuern auf bezogenen Lohn oder Gehalt geleistet werden. Arbeitnehmern ist dies als Lohnsteuer bekannt. Steuerlich absetzbare Kosten werden dabei nicht oder nur zum Teil berücksichtigt. Mit Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Sie in der Lage, steuerlich relevante Kostenfaktoren im Nachhinein abzusetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen handeln. Das Finanzamt errechnet auf Basis Ihrer Steuererklärung die tatsächliche Steuerlast, von welcher Ihre Vorauszahlungen abgezogen werden. Daraus ergibt sich dann unter dem Strich eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung.
Vermieter
Sämtliche Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen müssen versteuert werden. In der Regel reicht dafür eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) aus. Steuern werden in diesem Fall nicht automatisch abgeführt. Stattdessen müssen Vermieter mindestens einmal jährlich Ihre Einkünfte ermitteln und diese dann bei der Steuererklärung angeben. Es gibt dabei jedoch einige Stolpersteine zu beachten, weshalb eine professionelle Beratung sehr zu empfehlen ist. Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Dortmund sind der ideale Ansprechpartner für die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und Einkommensteuererklärungen. Gerne beraten wir Sie auch bei Entscheidungen zu Investitionen und führen eine steuerliche Optimierung Ihrer Einkünfte und Deklarationen
Selbständige und Freiberufler
Ebenso wie Vermieter sind auch Selbständige und Freiberufler dazu verpflichtet, über ihre Einkünfte Buch zu führen und diese lückenlos in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Bei kleineren Unternehmen reicht eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung oft aus, größere Firmen sind hingegen zur Bilanzierung verpflichtet. Teilen Sie uns Ihre Einkünfte, gleich welcher Art, mit, so erstellen wir für Sie auf Wunsch sowohl eine laufende Buchführung als auch einen Jahresabschluss und geben alle relevanten Informationen in der Steuererklärung an.
Renter
Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Rentner keine Steuern abführen müsste. Die Realität sieht jedoch anders aus. Alle Rentner, welche vor 2015 in den Ruhestand gegangen sind, müssen 50 Prozent Ihrer Rentenbezüge versteuern. Der steuerpflichtige Anteil wächst jährlich um zwei Prozentpunkte. Wer ab 2040 in den Ruhestand geht, muss somit seine gesamten Renteneinkünfte versteuern.
Lediglich Rentner mit geringen Bezügen genießen häufig Steuerfreiheit nach Berücksichtigung des Grundfreibetrags und des steuerfreien Anteils. In Zukunft wird sich dies aber Stück für Stück ändern. Besonders relevant ist das für ehemalige Arbeitnehmer, die es gewohnt waren, dass Steuern automatisch abgeführt werden. Bei der Rente ist genau das nicht mehr zutreffend. Aus diesem Grund kommt es bei der ersten Steuererklärung nach dem Ruhestand häufig zu sehr hohen Nachzahlungen. Sind Sie sich hierbei unsicher, sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Einkommensverhältnisse gerne weiter.