Angestellte sind es gewohnt, dass Steuern monatlich automatisch vom Lohn abgezogen werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Steuervorauszahlungen. Absetzbare Kosten werden dabei nicht oder nur zum Teil berücksichtigt. Mit der Abgabe der Steuererklärung können Sie sämtliche relevanten Kosten geltend machen. Das Finanzamt errechnet dann die tatsächliche Steuerlast und verrechnet diese mit Ihren bisher geleisteten Vorauszahlungen. Daraus ergibt sich am Ende entweder eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung. Nicht selten kommen dabei signifikante Beträge zusammen.
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