GEWERBETREIBENDEN & FREIBERUFLER

Einkommensteuererklärungen für Selbständige und Freiberufler

Privatkunden

Alle Selbständigen und Freiberufler müssen über ihre Einkünfte laufend Buch führen und Umsätze bei der Einkommensteuererklärung angeben. Bei kleineren Unternehmen reicht oft eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung aus, größere Firmen sind hingegen zur Bilanzierung verpflichtet. Wir erstellen gerne für Sie die laufende Buchführung und den Jahresabschluss und übernehmen die Ergebnisse automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Scroll to Top