Alle Selbständigen und Freiberufler müssen über ihre Einkünfte laufend Buch führen und Umsätze bei der Einkommensteuererklärung angeben. Bei kleineren Unternehmen reicht oft eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung aus, größere Firmen sind hingegen zur Bilanzierung verpflichtet. Wir erstellen gerne für Sie die laufende Buchführung und den Jahresabschluss und übernehmen die Ergebnisse automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Egal, Sie Ihr Unternehmen erst frisch gegründet haben oder dieses schon seit Jahrzehnten erfolgreich leiten: Wir stehen Ihnen als unabhängige Berater stets mit Rat und Tat zur Seite
Wir haben uns auf die Bereiche Steuerrecht und Strafrecht spezialisiert, sodass wir Sie in etwaigen Steuerstrafverfahren vollumfänglich und kompetent vertreten können.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatkunden sind bei uns immer gut aufgehoben. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärungen und allen weiteren Fragen rund um Steuern.
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