Einkommensteuererklärung für Rentner

Privatkunden

Bis heute gehen viele Menschen davon aus, dass Renten nicht steuerpflichtig sind. Dies stimmt jedoch nur zum Teil. Personen, die vor 2005 in den Ruhestand gegangen sind, müssen 50 Prozent ihrer Rentenbezüge versteuern. Der Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, so dass alle, die ab 2040 in den Ruhestand gehen, ihre gesamten Rentenbezüge versteuern müssen.

Lediglich bei einer geringen Rente ist es unter Berücksichtigung von Freibeträgen möglich, dass die Bezüge steuerfrei bleiben. Zu beachten ist außerdem, dass Steuern nicht, wie bei Arbeitnehmern, automatisch abgeführt werden.

Sie sind also selbst dafür verantwortlich, ihre Renteneinnahmen in ihrer Steuererklärung anzugeben. Gerade bei der erstmaligen Abgabe kommt es für viele unerwartet zu hohen Nachzahlungen. Wir helfen Ihnen bei diesen und anderen Fragen gerne weiter.

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