Einkommensteuererklärung für Vermieter

Privatkunden

Alle Einkünfte, die Sie durch Verpachtungen oder Vermietungen erzielen, müssen Sie versteuern. Festzuhalten sind diese Einnahmen in einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Steuern werden in solchen Fällen nicht wie bei Einkommen aus abhängiger Beschäftigung automatisch im Voraus abgeführt.

Stattdessen stehen Vermieter in der Pflicht, Ihre Einkünfte mindestens einmal im Jahr zu ermitteln und diese bei der Einkommensteuererklärung genau anzugeben. Aufgrund einiger steuerlicher Stolpersteine bei Vermietungen ist es ratsam, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Dortmund hilft Ihnen sowohl bei der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung als auch bei Investitionsentscheidungen. Außerdem nehmen wir für Sie eine rechtssichere und steueroptimale Deklaration Ihrer Einkünfte vor.

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