ALLGEMEINES ZUR STEUERHINTERZIEHUNG

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Dank unserer Spezialisierung und Erfahrung in den Bereichen Strafrecht und Steuerrecht sind wir in der Lage, Sie und Ihre Interessen in möglichen Steuerstrafverfahren bestmöglich zu vertreten. Wir stehen Ihnen nicht nur als Steuerberater, sondern auch als Rechtsberater zur Seite und kümmern und umfassend um Ihre Verteidigung im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.

Allgemeine Informationen zur Steuerhinterziehung

Jeder, der in Deutschland Steuern wissentlich hinterzieht, begeht nach geltendem Recht eine Straftat. Eine Steuerhinterziehung liegt gemäß der Abgabenordnung (AO) immer dann vor, wenn eine natürliche oder juristische Person ihrer steuerlichen Abgabenpflicht trotz besserem Wissens nicht nachkommt. Steuersünder müssen sich in aller Regel auf ein Steuerstrafverfahren einstellen, welches nach Aufdeckung einer Steuerhinterziehung schnell in Gang gebracht werden kann. Enden kann ein solches Verfahren mit empfindlichen Strafen, darüber hinaus müssen Beschuldigte hinterzogene Steuern an die zuständige Behörde nachzahlen.

Das genaue Strafmaß bemisst sich unter anderem an dem Grad der Kooperation einer Steuersünders. Wer selbst eine wirksame Selbstanzeige einreicht, kann sogar Straffreiheit erlangen. Sollte jedoch die Steuerfahndung selbst von einer Steuerhinterziehung erfahren, so sieht das Gesetz in schwerwiegenden Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor.

Eine Steuerhinterziehung bedeutet stets eine Belastung der Allgemeinheit und schadet zudem der Wirtschaft, da die ehrlichen Steuerzahler staatliche Leistungen finanzieren, welche auch ein Steuersünder in Anspruch nimmt. Ein pauschales Beispiel für eine Steuerhinterziehung gibt es nicht. Die Möglichkeiten sind dafür zu weitreichend. So kann es sich beispielsweise schon bei der Angabe einiger Mehr-Kilometer beim Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung um eine Steuerhinterziehung handeln. Ebenso zählt Schwarzarbeit, also eine undeklarierte nebenberufliche Tätigkeit, zur Steuerhinterziehung. Nicht zuletzt gibt es sogar eine organisierte Kriminalität der Steuerunterschlagung. Das Spektrum könnte also kaum breiter gefasst sein.

Unter anderem können Steuerhinterziehungen in folgenden Fällen vorliegen:

  • Private Ausgaben werden in den betrieblichen Bereich ausgelagert
  • Erwirtschaftung von Erträgen im Ausland, ohne diese in Deutschland zu besteuern
  • Führung von Bankkonten mit Schwarzgeld bei ausländischen Banken
  • Schwarzarbeit, also die Ausübung von Tätigkeiten mit Einnahmen, welche den zuständigen Behörden nicht gemeldet werden
  • Steuerverkürzung durch Umsatzsteuerkarusselle, bei denen mithilfe der Umsatzsteuer Steuerhinterziehungen realisiert werden
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