Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen

Ermittlung steuerlicher Verhältnisse im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen

Das Finanzamt hat auf unternehmerische Zahlen stets nur einen Blick von außen. Abgegebene Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse vermitteln dem Leser nur aggregierte Zahlen. Nicht ersichtlich für das Finanzamt sind jedoch die zahlreichen unternehmerischen Vorgänge, die hinter solchen Zahlen stehen. In den meisten Fällen vertraut das Finanzamt auf die Zahlen, die von Unternehmen vorgelegt werden. Es kommt jedoch in unregelmäßigen Abständen zur Überprüfung von steuerrelevanten Aufzeichnungen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Solche Außenprüfungen sind in der Abgabenordnung geregelt. Gemäß § 194 Abs. 1 S. 1 AO dienen sie der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse, welche entscheidend für die Bemessungsgrundlage von Steuern sind.

Prüfung ohne Vorbehalte

Bei einer Außenprüfung ist das Finanzamt angehalten, diese in jedem Fall ohne Vorbehalte durchzuführen. Aus diesem Grund erfolgt eine Prüfung in „beide Richtungen“. Das bedeutet, dass von Beginn an sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten eines Steuerpflichtigen geprüft wird. Gut beratende Unternehmen können aus einer steuerlichen Außenprüfung regelmäßig sinkende Steuernachzahlungen erhalten, in manchen Fällen kommt es sogar zu Erstattungen durch das Finanzamt.

Steuerliche Außenprüfungen im Überblick

Es gibt verschiedene Arten der steuerlichen Außenprüfung. Darunter fallen beispielsweise Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Lohnsteuer-Außenprüfungen. Ganz gleich, welche Prüfung bei Ihnen anfällt: Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Dortmund steht Ihnen in jedem Fall mit Rat und Tat zur Seite. Dabei ist es auch unerheblich wie groß Ihr Unternehmen ist und welche Rechtsform Sie gewählt haben.

Geprüft werden können bei einer allgemeinen steuerlichen Betriebsprüfung mehrere Steuerarten und Veranlagungszeiträume. Es ist aber auch möglich, dass nur einzelne Sachverhalte in den Fokus der Finanzbehörden gelangen. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen geprüft werden, vom global agierenden Großkonzern bis hin zum Freiberufler. Es spielt auch keine Rolle, in welcher Branche ein Unternehmen tätig ist. Die Frequenz von Betriebsprüfungen hängt von der Größe des Unternehmens ab.

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