VERTRETUNG IM STEUERSTRAFVERFAHREN
Vertretung bei Steuerstrafverfahren

Abseits der klassischen Steuerberatung liegt unser Spezialgebiet im Bereich Steuerstrafrecht.Dank langjähriger Erfahrung in diesem Gebiet ist es uns möglich, Ihre Interessen bei möglichen steuerlichen Strafverfahren optimal zu vertreten. Dabei unterstützen wir Sie ebenso als Steuerberater wie auch als Rechtsberater.
Steuerberater und Fachanwälte Hand in Hand
Sie profitieren bei uns nicht nur von einer langjährigen Erfahrung und umfassenden Kenntnissen von steuerlich relevanten Gesetzestexten. Darüber hinaus kommen Ihnen unsere Kooperationen mit kompetenten Rechtsanwälten zugute. Unsere Steuerberater kümmern sich um steuerrechtliche Deklarationspflichten sowie die Bewertung steuerrechtlicher Sachverhalte, während passende Fachanwälte die anwaltliche Vertretung von Mandanten bei Verfahren des Steuerstrafrechts übernehmen.
Im Steuerstrafrecht sind sämtliche Gesetze vertreten, welche Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen das Steuerrecht vorsehen. Damit umfasst es auch strafrechtliche Vorschriften der Abgabenordnung in Zusammenhang mit dem Strafgesetzbuch (StGB). Am häufigsten kommt in der Praxis der Straftatbestand der Steuerhinterziehung vor. Neben jener werden jedoch auch weitere Dinge geregelt, darunter beispielsweise leichtfertige Steuerverkürzungen oder Steuergefährdungen.
Strafbefreiende Selbstanzeigen
Grundsätzlich gibt es im Steuerstrafrecht die Möglichkeit zu einer strafbefreienden Selbstanzeige. Strafbefreiend ist eine solche allerdings nur dann, wenn sie auch wirksam ist. Alle Tatbestände einer Selbstanzeige, welche zu Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung geführt haben, müssen daher in vollem Umfang enthalten sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Straffreiheit ausgegangen werden. Nach Abgabe ist eine Selbstanzeige nicht mehr änderbar, weshalb sie von Beginn an fehlerfrei sein sollte. Bei der Erstellung fehlerfreier Anträge unterstützen wir Sie gerne.